Montag, 8. Dezember 2008
Anlage 2 zur AMR 35
Eine Onlinezeitung vor Gericht, Regensburg.digital
Heute habe ich die neuste Ausgabe der linken Onlinezeitung Scharf-Links* auf den Tisch bekommen oder besser gesagt ins Mailfach bekommen. Dort befindet sich ein Artikel der es in sich hat, den zum ersten Mal wird wohl eine Online Zeitung von einem Unternehmen verklagt.
Es geht um die Onlinezeitung Regensburger.digital, diese hat am 25.Juli im Rahmen des bayerischen Wahlkamps einen Artikel unter der Überschrift „Verdienstorden und Streubomben“ veröffentlicht. Grund dafür war nach eigenen Worten die „Verleihung des Bayerischen Verdienstordens durch den damaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein an Werner Diehl.“**
Und dieser Herr Diehl ist wiederum stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Diehl Gruppe. „Der Konzern (Diehl-Gruppe) mit Hauptsitz in Nürnberg ist einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten.“**
Nun hat die Online Zeitung ein Gerichtsverfahren am Halse, das bisher wohl schon alleine Kosten von insgesamt 1.402,36 Euro verursacht.
Der Weg zu solchen Kosten ist einfach und im Falle der Onlinezeitung so zustande gekommen: “Schließlich wurde uns diese Aussage ohne mündliche Verhandlung per Einstweiliger Verfügung und Androhung einer Geldstrafe „zwischen 5 und 250.000 Euro“ untersagt. Das Landgericht München I muss nun im Hauptsacheverfahren darüber entscheiden, ob diese Einstweilige Verfügung Bestand hat.“**
Es besteht die Möglichkeit mit einer Spende sich konkret für die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes einzusetzen, und somit auch dem Internetjournalismus den Rücken frei zuhalten von einer „kalter Schließung“ wegen Geldmangels.
Spende an:
„Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
Kontonummer: 63 363
Volksbank Regensburg e. G.,
BLZ: 750 900 00
Betreff: Diehl“
Anmerkung:
„Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.***“ Das sagt unser Grundgesetz zu unseren Rechten aus.
Quelle:
*http://www.scharf-links.de/57.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=3060&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=756cd150d9
** http://www.regensburg-digital.de/?p=1854
*** http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
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