Donnerstag, 15. Januar 2009
1 Anlage zur AMR 37, Punkt 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Regierungs- und Parlamentsmitglieder,
liebe Freunde eines Rechtsstaates, Gewerkschaften, Betriebsräte, Mobbing-Gegner und –betroffene sowie unabhängige Presseleute,
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf folgenden wichtigen Termin hinweisen
und im Interesse einer funktionierenden Demokratie und eines Rechtsstaates um zahlreiche Teilnahme bitten:
Mittwoch, 21. Januar 2009 ab 10:30 Uhr
Hauptverhandlung aus Anlass des Kündigungsschutzprozess zur nunmehr siebten (von insgesamt acht) Kündigung(en)
Simon Deckert ./. Versatel Süd(-Deutschland) GmbH, Kriegsbergstr. 11, 70174 Stuttgart
im Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart, Saal lt. Aushang
Hintergrundinfo:
Durch das vorsätzliche systematische Folter-Mobbing meines Arbeitgebers, ausgeführt vor allem durch den damaligen langjährigen ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Stuttgart in seiner Funktion als Personalleiter des Telekommunikationsunternehmens Versatel Süd-Deutschland GmbH bin ich mit meinen nunmehr 43 Jahren inzwischen seit über vier Jahren schwerbehindert, arbeitsunfähig und vollständig erwerbsunfähig.
Durch zahllose Lügen und falsche schriftliche wie mündliche Aussagen und Darstellungen des o.g. Unternehmens sowie eine katastrophale Prozessführung vor dem LAG Ba-Wü, die im Übrigen eine Schande für jeden tatsächlichen Rechtsstaat darstellt, wurde zwar – aufgrund der zahlreichen erdrückenden Beweise – das systematische Folter-Mobbing Ende 2007 eindeutig festgestellt und das Mobbing-Unternehmen zu einer Geldentschädigung von lächerlichen 10.000 EUR (bei einem Streitwert von 170.000 EUR) wegen der vorsätzlichen Verletzung von Art. 1und 2 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen sollte unantastbar sein“) rechtskräftig verurteilt.
Allerdings erhielt der Kläger trotz rechtskräftig festgestelltem Folter-Mobbing keinen einzigen Cent an Schadenersatz oder Schmerzensgeld!!
Der Gesamtschaden für den Kläger und die Sozialversicherungssysteme dürfte inzwischen bei 500.000 EUR liegen (Tendenz steigend).
Die eindeutigen fachärztlichen Gutachten, die die Kausalität der schweren chronischen Erkrankungen (Posttraumatisches Belastungssyndrom PTSD, Depressionen, usw.) und der daraus folgenden Erwerbsunfähigkeit als eindeutige Folge der massiven und systematischen Folter-Mobbing-Handlungen feststellten, wurden von der Vorsitzenden Richterin am LAG als „Gefälligkeitsgutachten“ diskreditiert.
Der vom Kläger mehrfach angebotenen Einholung eines Sachverständigengutachtens wurde (trotz des enorm hohen Streitwertes von 170.000 EUR) nicht gefolgt, sondern einfach – ohne jegliches ärztliche und psychotraumatologische Fachwissen – behauptet, der Kläger hätte eine „persönliche Disposition“, also die genetische Neigung, bei den lächerlichen psychischen Belastungen des vom Gericht selbst festgestelltem systematischem Folter-Mobbings einfach grundlos krank zu werden.
Ob die Verwicklung eines langjährigen ehrenamtlichen Arbeitsrichters als Haupttäter und die Vermeidung eines Justizskandals der eigentliche Grund für diese skandalöse Art der Prozessführung war, muss sich jeder selbst beantworten.
Hintergrundinfo zum aktuellen Gerichtsverfahren:
Am 21.01.2009 geht es nun darum, dass das beklagte Unternehmen die wahrheitsgetreue Darstellung der Mobbinghandlungen auf der Internetseite www.ADAM-Stiftung.de des Klägers als Ehrverletzung gegenüber den (aus o.g. Gründen bisher leider nicht verurteilten) Tätern empfindet.
Auf diese Weise wird im sogenannten Rechtsstaat Deutschland das Opfer zum Täter und der Täter zum Opfer – alles ganz legal!
Nun ist aber folgendes zu fragen:
Wenn das Unternehmen (als rechtlich für die Taten ihrer Erfüllungsgehilfen Verantwortliche) für die rechtskräftig festgestellte Durchführung der systematischen Mobbinghandlungen zu einer Geld“strafe“ von 10.000 EUR bei einem Brutto-Umsatz von 685.000.000, also 10.000 / 685.000.000 EUR = 0,00145% ihrer Bruttoeinnahmen verurteilt wurde, dann dürfte der deshalb gekündigte Mitarbeiter, der diese Taten ja gerade nicht begangen hat, sondern nur – aufgrund des vollständigen Versagens sämtlicher Arbeitsschutzbehörden, allen voran das KVJS Integrationsamt Stuttgart - im Internet auf die Taten anderer (nämlich der eigentlichen Täter, siehe oben) hingewiesen hat, eigentlich maximal zu der – verhältnismäßig - gleich „hohen“ Strafe wie für die Täter rechtfertigen, nämlich 0,00145% der Bruttoeinnahmen.
Das würde im Falle des vollständig erwerbsunfähigen Klägers mit einer jährlichen EM-Rente von 10.000 EUR (aufgerundet) 15 Cent (10.000 EUR * 0,00145%) betragen.
Bei genauem Nachdenken stellt man fest, dass diese maximal 15 Cent allerdings nur dann gerecht wären, wenn der Mitarbeiter die Taten ebenfalls vorsätzlich begangen hätte und nicht nur über die Taten der eigentlichen Täter berichtet hätte. Ein Riesen-Unterschied!
Oder werden tatsächlich schon wieder – wie in anderen Diktaturen - Journalisten wegen der grundgesetzlich geschützten Berichterstattung über einen Täter verurteilt?
Im übrigen gilt ja in Deutschland derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
Kurt Tucholsky (1890 - 1935), deutscher Journalist und Schriftsteller.
Gauner muss man Gauner nennen!
Ulrich Wickert, 2007, Tagesschausprecher und Journalist
Zusammenfassend geht es in dieser Gerichtsverhandlung um folgende Abwägung:
Kann durch
1. die bloße Behauptung eines Täters, der sich durch die Veröffentlichung seiner Taten offensichtlich in seiner („Ganoven?“-)Ehre verletzt sieht
2. ein systematisch gemobbter Mitarbeiter, der im traumatisierten Zustand, als letzte Hilfe und in Notwehr (aufgrund des vollständigen Versagens der Arbeitsschutzbehörden, Betriebsräte, Integrationsämter, usw.) die Folter-Mobbing-Handlungen teilweise im Internet veröffentlicht
mit dem Verlust des Arbeitsplatzes (durch die Kündigung) und in dessen Folge mit der vollständigen Vernichtung der Existenzgrundlage seiner Familie bestraft werden, wenn der eigentliche Mobbing-Täter lediglich zu einer einmaligen Geldstrafe von 10.000 EUR verurteilt wurde, was verhältnismäßig einer Geldstrafe von 15 Cent für den EM-Rentner entsprechen würde?
Sollte nicht viel mehr das Mobbing-Unternehmen dazu verurteilt werden, die Kündigung zurückzunehmen und den Mitarbeiter weiterhin unter zukünftiger Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch Androhung einer empfindlichen Geldstrafe zu beschäftigen?
Wir werden sehen, wie der „Rechtsstaat Deutschland“ entscheidet …
Für Ihre / Eure weitere Unterstützung und die Solidaritätsbekundungen für Mobbingopfer meinen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
ADAM
www.ADAM-Stiftung.de
info@ADAM-Stiftung.de
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